Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten,
Sie sich um Ihr restliches Leben!
Dabei ist Ihre Zufriedenheit unser erklärtes Ziel,
um eine langfristige Zusammenarbeit
sicher zu stellen.
Honorarabrechnung
Steuerberater sind bei der Rechnungstellung an eine Gebührenverordnung gebunden,
die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des
Bundesrates erlassen hat.
Die Gebührenverordnung lässt jedoch einen gewissen Spielraum zu.
Wir versichern Ihnen, dass keine Höchstgebühren verrechnet werden.
Nur dem tatsächlichen Umfang der Arbeit entsprechende und 
somit faire Rechnungen verlassen die Kanzlei! |